Die Ombudspersonen und ihre Aufgaben
Die Rolle der Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze ist in den "Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT" festgelegt. Sie haben folgende Aufgaben:
- Mitglieder, Angehörige und Gremien des KIT beraten und in Konfliktsituationen vermitteln (dabei können fachkundige Berater/Beraterinnen hinzugezogen werden)
- Sich mit anderen Ombudspersonen und Kommissionen des KIT abstimmen und dort einbringen, soweit ethische Grundsätze berührt werden
- Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder in einzelnen, nicht gütlich lösbaren Konfliktfällen die Ethikkommission des KIT anrufen
- Jährlicher Bericht an den KIT-Senat